Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Landsberg am Lech

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Alle Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen (z.B. Studienreisen), sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB nur die weibliche oder nur die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für alle anderen (auch juristische) Personen.

(4) Ist in der Ankündigung nichts anderes vermerkt, erfordern alle Veranstaltungen der vhs eine Anmeldung in der Geschäftsstelle der vhs. Die Anmeldung ist verbindlich. Sie kann persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über die Webseite der vhs erfolgen. Eine Anmeldung im Kurs oder beim Kursleiter ist nicht möglich, es sei denn, der Teilnehmer trägt sich in eine Wiederanmeldeliste ein.

(5) An- und Abmeldungen können nur über die vhs-Geschäftsstelle erfolgen.

 

2. Vertragsschluss („Anmeldung“) und Informationen zum Vertrag

(1) Der Veranstaltungsvertrag (die Anmeldung) kommt - ausgenommen von der Regelung in Abs. 2 - entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass eine vierzehntägige Frist verstreicht, ohne dass die vhs die Anmeldung abgelehnt hat. Die Dozentin, der Dozent ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

(2) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, einer ausdrücklichen Annahmeerklärung.
 
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen nicht berührt.
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgesetzen besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

(5) Die vhs speichert den Vertragstext bei Online-Anmeldungen. Die Teilnehmerin hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken.

 

3. Teilnehmerin und Teilnehmer

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags (der Anmeldung) werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Teilnehmerin) begründet. Die Teilnehmerin kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Dieser ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Für die dritte Person gelten sämtliche die Teilnehmerin betreffenden Regelungen sinngemäß.

(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten (z.B. Vortragskarte) auszugeben. In einem solchen Fall ist die Teilnehmerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von der Teilnehmerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

4. Entgelt und Veranstaltungstermin

(1) Das Veranstaltungsentgelt (die Kursgebühr) wie auch Veranstaltungstermin und Dauer des Kurses ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).

(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.

(3) Bei Kursen, die länger als 5 Wochen dauern, kann eine Probestunde belegt werden. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen dies in der Ankündigung ausgeschlossen ist. Die Belegung einer Probestunde ist nur am ersten Seminartag möglich. Die Teilnehmerin muss bei der Anmeldung angeben, dass sie eine Probestunde buchen möchte. Wenn sie sich nach der ersten Seminarstunde entscheidet, weiter an dem Kurs teilzunehmen und sich nicht in der Geschäftsstelle der vhs abmeldet, wird die normale Kursgebühr fällig. Wenn sie sich vor der zweiten Seminareinheit in der vhs-Geschäftsstelle vom Kurs abmeldet, berechnet die vhs 6,00 EUR für die Probestunde. An- und Abmeldungen können nur über die vhs-Geschäftsstelle erfolgen.

(4) Inhaber einer für die Dauer des Kurses gültigen Sozialcard des Landkreises Landsberg am Lech erhalten in den Volkshochschulen Landsberg und Kaufering 50 Prozent Ermäßigung auf die Kursgebühr, es sei denn, es ist in der Kursankündigung etwas anderes vermerkt.


5. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht für alle Veranstaltungen kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten angekündigten Dozenten durchgeführt wird. Es sei denn, die Teilnehmerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch den angekündigten Dozenten.

(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Teilnehmerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) und Abs. (3) sinngemäß.

(4) An gesetzlichen Feiertagen und in den bayerischen Schulferien finden keine Veranstaltungen statt, es sei denn es ist in der Ankündigung etwas anderes vermerkt.


6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1) Wird die Mindestteilnehmerzahl im Kurs nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Teilnehmerin hierdurch nicht.

(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt (die Gebühr) für die bereits sattgefundenen Unterrichtseinheiten berechnet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Teilnehmerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.

(3) Die vhs wird die Teilnehmer über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 14 Werktagen erstatten.

(4) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB aus wichtigen Gründen kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

* Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
* Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Teilnehmern oder Beschäftigten der vhs,
* Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
* Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
* Beachtliche Verstöße gegen die jeweilige Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.


7. Rücktritt und Kündigung („Abmeldung“) durch die Teilnehmerin

(1) Die Teilnehmerin kann bis 12 Werktage vor Kursbeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der erste Kurstag zählt hierbei nicht mit.

(2) Die Teilnehmerin kann bis 6 Werktage vor Kursbeginn (der erste Kurstag zählt hierbei nicht mit) vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 5,00 EUR fällig.

(3) Die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass bei Prüfungen, Kursen mit vorgezogenem Anmeldeschluss, bei Veranstaltungen mit einem externen Veranstalter sowie bei allen Kursen, bei denen dies im Ankündigungstext vermerkt ist, gesonderte Rücktrittsbedingungen gelten.

(4) Sind der vhs durch die Anmeldung bereits Auslagen entstanden (z. B. Materialgeld, Lebensmittelgeld bei Kochkursen, bestellte Tickets u.a.) werden diese zur Zahlung fällig. Der Teilnehmerin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Volkshochschule kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Teilnehmerin die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Teilnehmerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Gebühren für die bereits erbrachten Teilleistungen werden jedoch zur Zahlung fällig.

(6) Die Teilnehmerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt (die Gebühr) nach den bereits durchgeführten Unter-richtseinheiten berechnet. Das gilt dann nicht, wenn der Besuch der bisherigen Unterrichtseinheiten für die Teilnehmerin wertlos ist.

(7) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(8) Macht die Teilnehmerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.

(9) Kann die Teilnehmerin aus gesundheitlichen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, stellt die vhs nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine Gutschrift über die anteiligen Kursgebühren aus. Für die Berechnung der anteiligen Gebühr ist das Eingangsdatum der Bescheinigung bei der vhs maßgeblich. Alle Unterrichtseinheiten vor Eingang der ärztlichen Bescheinigung bei der vhs können bei der Gutschrift nicht berücksichtigt werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich. Die Gutschrift ist drei Jahre gültig, nicht übertragbar und wird mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.

(10) Abmeldungen können nur über die Geschäftsstelle der vhs erfolgen. Die Dozentin ist zur Annahme von Abmeldungen nicht berechtigt. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.